Kauf einer Immobilie in Spanien - der komplette Ablauf

1. Das Angebot

Sie haben Ihre Traum-Immobilie gefunden - Sie haben sich entschieden, haben ein Angebot gemacht - dieses wurde von den Eignern akzeptiert.

2. Der Reservierungsvertrag

Hier bei uns im maxgoldhouse Buero wird der offizielle und rechtsgueltige Reservierungsvertrag ausgefuellt. Sie unterzeichnen diesen Reservierungsvertrag und zahlen eine Reservierungs-Anzahlung in Hoehe von 3.000 euro - entweder per Kreditkarte / Bankkarte - oder in bar - oder mittels Banküberweisung. Die Immobilie ist dann verbindlich reserviert und wird unmittelbar vom Markt genommen. Falls Sie Ihre Meinung danach noch ändern und doch nicht kaufen wollen, dann verlieren Sie diese Reservierungsanzahlung nach spànischem Recht. Diese steht den Eignern als Entschaedigung zu. Falls der Verkäufer seine Meinung noch aendern sollte, dann muss er Ihnen die Reservierungsanzahlung zurueckzahlen.

3. Sie brauchen eine Anwaltskanzlei an Ihrer Seite

An diesem Punkt brauchen Sie unbedingt eine Anwaltskanzlei an Ihrer Seite. Wir haben langjährige Erfahrungen mit einigen soliden Kanzleien hier vor Ort und koennen Ihnen Empfehlungen geben fuer deutschsprachige Kanzleien. Sie koennen diese Empfehlung annehmen - oder auch Ihre ganz eigene Wahl treffen. Sobald Ihre Anwaltskanzlei feststeht, liefern wir alle Unterlagen an diese Kanzlei incl. Reservierungsvertrag zur weiteren Bearbeitung.

4. Ihre Anwaltskanzlei wird nun für Sie tätig

Diese Anwaltskanzlei wird nun separat tätig in Ihrem Auftrag - um alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln und zu pruefen - z. B. den Reservierungsvertrag, Passkopien, die Grundbuchunterlagen, evtl. ausstehende Zahlungen (Strom, Gas, Wasser, Steuern, Gemeinschaftsumlage usw.), vorhandene Hypothekenkredite, das Energiezertifikat, die Cedula (Wohnbarkeitsbescheinigung) und dergl. mehr - sie wird Sie informieren ueber den aktuellen Status “Ihrer” Immobilie. Falls alle Punkte in Ordnung sind und die Immobilie komplett “legal” ist, dann wird die Reservierungsanzahlung an die Eigner transferiert. Damit ist der Immobilienkauf rechtsverbindlich angenommen und fixiert -ausschliesslich fuer Sie.

5. Der vornotarielle legale Kaufvertrag

Danach bereitet Ihr Anwalt diesen vornotariellen legalen Kaufvertrag vor und beide Seiten - Sie und die Verkaeufer - muessen unterzeichnen - danach haben Sie innerhalb von ca. 2 Wochen die Hauptanzahlung zu leisten (i. d. R. an das Treuhandkonto der Anwaltskanzlei) in Hoehe von ca. 10 % des Nettokaufpreises. Diese Teilsumme wird auf dem Treuhandkonto gehalten bis zum Tag der notariellen Ueberschreibung (Notarstag).

6. Vorbereitung des Notariats

Gemeinsam mit unserem maxgoldhouse Team bereitet Ihre Anwaltskanzlei alle noetigen Unterlagen fuer das Notariat vor. Ebenso wird Ihre unbedingt erforderliche spanische NIE Steuer-Nummer beantragt. Der Termin für das Notariat wird abgesprochen zwischen beiden Vertragsparteien und schlussendlich verbindlich festgelegt.

7. Bankkonto in Spanien - Regelung der finanziellen Seite

Um die notarielle Überschreibung zu ermöglichen, benötigen Sie ein Bankkonto hier in Spanien. Auch für die späteren Abbuchungen der laufenden Kosten Ihrer Immobilie. Alle grossen spanischen Banken bieten heutzutage einen leichten Internet-Zugang - so dass Sie Internet-Banking machen und jederzeit Ihr Konto einsehen koennen. Falls Sie einen Hypothenkkredit beantragen moechten hier vor Ort, fragen Sie uns bitte. Wir koennen entsprechende Banken empfehlen, die Ihnen Kredite einraeumen werden bis zu einer Hoehe von ca. 60-70 % vom Netto-Kaufpreis.

8. Die notarielle Überschreibung am Notarstag

Nachdem Sie dann die restlichen benoetigten Summen an Ihr eigenes Konto in Spanien transferiert haben, koennen wir das Notariat planen und organisieren, in Zusammenarbeit mit Ihrer Anwaltskanzlei. Am Tag vor diesem Notariat findet immer die Schlussbegehung statt - um zu kontrollieren, ob alles in Ordnung ist, alle Moebel noch vorhanden sind und dergl. mehr. Am Notarstag selbst kontrolliert der Notar nochmals separat die gesamte Grundbuchsituation auf voellige Legalitaet, vorhandene Eintragungen, Lasten usw. Wenn alles in Ordnung ist, kann unterschrieben werden - es gilt in Spanien das einfache Prinzip GELD GEGEN SCHLUESSEL - allerdings nur noch in Form von Bankgarantieschecks von Ihrer Bank - dann ist es unmittelbar Ihre Immobilie - und der Notar veranlasst direkt im Anschluss die Auflassungsvormerkung im Grundbuch auf Ihren Namen.

9. Unsere Betreuung auch nach dem Notariat

Eine Immobilie in einem fremden Land mit fremder Sprache zu kaufen ist nicht so einfach - wir wissen das. Und deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Nachbetreuung - das ist ein wesentlicher Teil unserer Philosophie. Alle Dinge werden einfach und klar für Sie geregelt - alle Ummeldungen fuer die Versorgungseinrichtungen, Eigentuemergemeinschaft, Finanzamt in Spanien und dergl. mehr. Fragen Sie uns nach allem was Sie benötigen - vielleicht den besten Jachthafen, vielleicht einen Handwerker für Umbauten, ein Geschäft fuer ein paar neue Möbel - egal was es ist: Kommen Sie und fragen Sie uns - wir helfen gerne. Dann haben Sie das gute Gefuehl eine Immobilie in Spanien zu besitzen ohne jegliche Unsicherheiten - alles ist klar geregelt fuer Sie. Dann können Sie es einfach nur noch: GENIESSEN und Freude daran haben.